Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1.1 Jeder der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmung der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

    1.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH als geistige Schöpfung gilt das Urherberechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urherberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

    1.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

    1.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorares gestattet.

    1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorares erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

    1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

  2. Vergütung

    2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
    a) dem Entwurfshonorar
    b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
    c) dem Werkzeichnungshonorar

    2.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages (VTV) für Designleistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter in der jeweils gültigen Fassung berechnet.

    2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Entgelt für das Copyright.

    2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wird.

  3. Fälligkeiten

    3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen angenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

    3.2 Bei Zahlungsverzug kann die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

    3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert vom der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessenen Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.

    3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

  4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

    4.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet.

    4.2 Die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen.

    4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

    4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    4.5 Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

  5. Eigentumsvorbehalt

    5.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

    5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

    5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

    5.4 Die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH geändert werden.

  6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    6.1 Vor der Ausführung und Vervielfältigung sind der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH Korrekturmuster vorzulegen.

    6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben der Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

    6.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.

    6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH 10-20 einwandfreie ungefaltene Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso darf die Kolöchter GmbH erbrachte Dienstleistungen wie z.B. Beschriftungen/Beschilderungssysteme in einem angemessenen Rahmen als Referenz in Print und Internet zum Ausdruck bringen.

  7. Haftung

    7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

    7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH.

    7.3 Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH nicht.

    7.4 Soweit die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

  8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Kolöchter & Partner Werbeagentur GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

    8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

  9. Schlussbestimmungen

    9.1 Erfüllungsort / Gerichtsstand ist für beide Seiten ist Schwerte.

    9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

    9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.